M a n d a t s b e d i n g u n g e n

 

 

 

Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
geregelt.

 

Durch eine Honorarvereinbarung dürfen davon abweichende Gebühren vereinbart und erhoben werden. 

Rechtsschutzversicherung können, sofern für einen konkreten Fall eine Deckungszusage erteilt wird, je nach Ausgestaltung des Rechtsschutzversicherungsvertrages das Anwaltshonorar ganz oder nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen. 

Nach der Gebührenrechtsprechung liegt grundsätzlich bereits dann eine gebührenpflichtige Anwaltstätigkeit vor, wenn der Anwalt die Formalitäten (z.B. Einholung einer Deckungszusage) mit der Rechtsschutzversicherung erledigt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten nicht. 

In Unfallangelegenheiten sind die Kosten des Rechtsanwalts Ihrer Wahl Teil des Schadens aus dem Unfall. Sollte Sie keine Haftung an dem Unfall treffen, übernimmt der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung diese Kosten 

Ich übernehme auch Mandate im Rahmen der Beratungshilfe (außergerichtliche Tätigkeit), sofern Sie mir einen Beratungshilfeschein vorlegen. 

Gleiches gilt für eine gerichtliche Tätigkeit, für die Prozesskosten-  oder Verfahrenskostenhilfe durch das Gericht bewilligt wird. Ebenso übernehme ich Pflichtverteidigungen. Für Beratungen ohne Beratungshilfeschein fallen bei mir je nach Dauer und Umfang Gebühren zwischen 50,00 bis 250,00 € zuzüglich ev. Auslagen und Umsatzsteuer an. Diese Gebühren werden jedoch schriftlich vereinbart.